Was tun, wenn ein vorgesehener Messzeitpunkt verpasst wurde?
Wenn ein Messzeitpunkt (ab T2) um mehr als 4 Monate verpasst wurde, lassen Sie den Erhebungsbogen verfallen und setzen Sie die Dokumentation mit einem nächsten Bogen (dann aber wieder zeitlich passend) fort.
Bitte denken Sie daran, dass sich der Zeitpunkt für das Ausfüllen der verschiedenen Messzeitpunkte immer nach dem Einschlussdatum richtet! Das heißt, wenn Sie einen Bogen verspätet ausfüllen, verkürzt sich das Intervall zum nächsten Bogen, da dieser von der Verspätung nicht betroffen ist.
Allgemein sollten Sie versuchen, die Erhebungsbögen zum geplanten Zeitpunkt auszufüllen (T1 nach 3, T2 nach 6, T3 nach 12 Monaten usw.). Das bedeutet, dass ein verpasster T1 nicht im Monat 6 nachgeholt werden kann, weil dann T2 bereits ausgefüllt werden soll. Kleine Abweichungen vom Zeitplan sind jedoch unproblematisch und auf alle Fälle besser, als ein nicht ausgefüllter Erhebungsbogen. Grafik Messzeitpunkte
Was tun, wenn der letzte Messzeitpunkt sehr lange zurückliegt?
Setzen Sie die Dokumentation mit einem zeitlich passenden Erhebungsbogen fort, wenn ein Patient, der von Ihnen in RABBIT dokumentiert wurde, nach längerer Pause wieder von Ihnen behandelt wird. Wir sind sehr daran interessiert möglichst alle Patienten, die in RABBIT eingeschlossen wurden, so lange wie möglich nachzuverfolgen!
Aber: Ein Patient, dessen letzter Messzeitpunkt mehr als zwei Jahre zurückliegt, wird von uns endgültig als Dropout angesehen. Eine Fortsetzung der Dokumentation ist dann nicht mehr möglich. Diese Grenzziehung ist wichtig für die Datenqualität: Je größer die zeitliche Lücke, desto geringer die Aussagefähigkeit zum Therapie- und Krankheitsverlauf und natürlich zu den unerwünschten Ereignissen, die zwischenzeitlich aufgetreten sein könnten.
Was tun, wenn die Diagnose RA doch nicht zutrifft?
Falls die RA-Diagnose im Laufe der Behandlung revidiert werden muss, teilen Sie uns die dies bitte mit. Der Patient wird aus der Beobachtung ausgeschlossen.
Mein Patient wechselt zu einem anderen Arzt. Was ist zu tun?
Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie von einem Arztwechsel des Patienten wissen. Wenn wir Namen und Anschrift des neu behandelnden Kollegen wissen, können wir uns mit diesem in Verbindung setzen, um die weitere Beobachtung des Patienten zu vereinbaren. Wir sind sehr daran interessiert, dass die Beobachtung bis zum planmäßigen Ende weitergeht. Die ID-Nummer des Patienten bleibt bestehen. Die Fortführung der begonnenen Erhebungsmappe durch den neuen Arzt ist wünschenswert. Sie können uns in diesem Fall die Mappe zusenden und wir leiten sie mit entsprechenden Informationen an den weiterbehandelnden Rheumatologen weiter.